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Vorsorge

Die Vorsorgevereinbarungen werden zu Lebzeiten, also vorsorglich, abgeschlossen. Das heißt, dass Sie für sich alleine oder auch für den Partner, an einem Gemeinschaftsruhebaum die entsprechende Anzahl von Grabstellen reservieren.

Bis zu 10 Urnen haben eine kreisförmige Anordnung um einen Baum. Auf einem Friedhof sind es die üblichen Grabreihen.

Eine andere Möglichkeit der Vorsorge ist ein Familienruhebaum für ebenfalls maximal 10 Urnen. Wobei der Vertragsnehmer bestimmen kann wer an diesem Baum seine letzte Ruhestätte findet.

Am Gemeinschaftsruhebaum stehen Ihnen die Plätze für 50 Jahre ab dem Vertragsabschluss zur Verfügung. Beim Familienruhebaum sind es bis zu 100 Jahren.

Die Vorteile einer Vorsorgevereinbarung sind vielfältig und sollten frühzeitig bedacht werden.

  • Sie suchen sich den gewünschten Baum aus (Gemeinschaftsruhebaum oder Familienruhebaum)
  • Aussuchen der letzten Ruhestätte am Baum von Platz 1 bis Platz 10
  • Sie bestimmen wie die Zeremonie der Verabschiedung durchgeführt werden soll (z.B. kirchlich oder mit Trauerredner)
  • Den Nachkommen wird ein erheblicher Teil der anfallenden Formalitäten erleichtert
  • Bei der Wahl eines Familieruhebaumes ist es die Vorstellung, auch später einmal „Zusammen zu sein“
  • Finanzielle Planbarkeit der Bestattung

Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen eine individuelle, kostenfreie und informative Führung nach Terminabsprache an.

Telefon: 06545 – 910829 und 01520 – 6523798, E-Mail: