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Antworten auf oft gestellte Fragen

Auch hier gibt es keinerlei Einschränkung, mit oder ohne Konfession.

Sie beauftragen einen Bestatter Ihrer Wahl. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Beisetzung durch unser Personal.

Die Bestattung / Beisetzung, kann mit oder ohne Priester, Redner oder Rednerin, durchgeführt werden. Wenn Sie eine kirchliche Beisetzung wünschen, treffen Sie eine Absprache mit den entsprechenden Vertreter Ihrer Konfession bzw. mit dem Bestatter. Bei der Organisation einer Rednerin oder Redners sind wir Ihnen gerne behilflich.

Sie können den Ruhewald tagsüber immer betreten. Nur bei starkem Wind ab Windstärke 8 (62-74 km/h) wird davon abgeraten.

Ja, eine einzelne Blume am Todestag, Geburtstag oder Namenstag. Sie muss biologisch abbaubar sein.

N E I N, die Gefahr eines Waldbrandes ist nicht kalkulierbar. Der materielle Schaden bei einem
Waldbrand ist schon immens. Der emotionale Schaden ist unbezahlbar.

Grabschmuck darf bis 14  Tage nach der Beseitzung am Grab liegen bleiben. Danach muss von den Angehörigen oder zuständigen Personen alles abgeräumt werden. Nur noch eine einzelne  Blume am Todestag, Geburtstag oder Namenstag darf abgelegt werden.

Belegte Bäume werden auf eine Höhe von 5 – 6 m gekürzt. Bei der nächsten Pflanzperiode wird an ein junger Baum an die Wurzeln des alten Baumes gepflanzt.

Nein, die Urne liegt 80 cm tief in der Erde und ist für Wildschweine nicht „riechbar“.

Nein, der Andachtsplatz ist nicht überdacht.

Ja, mit isolierenden Unterlagen (Stadionkissen).

Festes geschlossenes Schuhwerk ist grundsätzlich angebracht um eine  Verletzungsgefahr vorzubeugen.